Anhebung der Regelaltersgrenze
Die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 ist beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat vor seiner Entscheidung, die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 anzuheben, zur Änderung des SGB VI am 26. 2. 2007 Sachverständige und Verbände angehört (Rentenversicherungs- und Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20. 4. 2007, BGBl. I S. 554). Dazu wurde wie schon zur Rentenstrukturreform, mit der die Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge vor sechs Jahren begann, der Deutsche Juristinnenbund angehört. Anders als in der Stellungnahme vom 7. 12. 2000, in der vom Deutschen Juristinnenbund die anstehende Weichenstellung und die beabsichtigte weitgehende Abschaffung der Hinterbliebenenrenten in den Blickpunkt genommen wurde, fokussierte sich der Deutsche Juristinnenbund diesmal auf die Einführung der neuen Rentenart für besonders langjährig Versicherte.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2007.08.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2007 |
| Veröffentlicht: | 2007-08-10 |
Seiten 482 - 483