Die Sozialgerichtsbarkeit
 

Arbeitsunfall/Ehrenamtliche Tätigkeit/Chorsängerin/Gemeinwohlbelange/Freiwilligenarbeit/Kernbereich der Religionsausübung

§§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, 3 Abs. 1 Nr. 4, 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VII; Art. 140 GG; Art. 137 Abs. 3 WRV

Ein Mitglied eines gemeinnützigen Amateurchores übt eine ehrenamtliche Tätigkeit für eine privatrechtliche Organisation aus, die mit ausdrücklicher Einwilligung einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft handelt, wenn eine evangelische Kirchengemeinde vertreten durch den Gemeindepfarrer ihr Einverständnis mit einem Auftritt des Chores in der Kirche erklärt und den Auftritt als „Weihnachtskonzert“ im Gemeindebrief angekündigt hat, so dass Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b SGB VII besteht.

(redaktioneller Orientierungssatz)

Urteil des 2. Senats des BSG vom 8.12.2022 –B2U19/20 R – ECLI:DE:BSG:2022:081222UB2U1920R0 –
Anmerkung von Dr. Tobias Aubel, Essen

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.09.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 9 / 2023
Veröffentlicht: 2023-09-01