Das Asylbewerberleistungsgesetz nach dem „Regelsatz-Urteil“ des BVerfG
Seit mehr als 16 Jahren ist die Existenzsicherung für Asylbewerber und vollziehbar ausreisepflichtige Personen sowie deren Familienangehörige abschließend im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Art und Umfang der dort vorgesehenen Leistungen sind seit dessen Inkrafttreten im Wesentlichen unverändert geblieben – auch die Sätze der Regelleistungen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) fordert indes, dass Regelsätze nachweislich bedarfsdeckend sein müssen. Diese Aussage bietet daher Anlass, die Leistungen nach dem AsylbLG einer Prüfung zu unterziehen. Dem BVerfG ist diese Frage inzwischen zur Entscheidung vorgelegt worden (LSG NRW, Beschluss v. 26. 7. 2010 – L 20 AY 13/09).
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.10.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2010 |
| Veröffentlicht: | 2010-10-12 |
Seiten 565 - 574