Die Bindung des Trägers der Eingliederungshilfe an „fremde“ Vereinbarungen (§ 123 Abs. 2 Satz 1 SGB IX) (Teil II)
Voraussetzungen, Grenzen und Handlungsmöglichkeiten
In Teil I des Beitrags (SGb 2024, 64 ff.) wurde gezeigt, dass der Bindung des leistungszuständigen Trägers der Eingliederungshilfe an „fremde“ Vereinbarungen (§ 123 Abs. 2 Satz 1 SGB IX) in bereits laufenden Leistungsbeziehungen eine unmittelbar rechtsgestaltende Wirkung zukommt und dass die Vereinbarungen öffentlich-rechtliche Verträge mit gesetzlich angeordneter Wirkungserstreckung auf Dritte sind. Teil II fragt auf dieser Basis nach den Rechtmäßigkeits- und Wirksamkeitsvoraussetzungen der Vereinbarungen. Dabei wird insbesondere untersucht, unter welchen Voraussetzungen drittbetroffene Leistungsträger zum Verhandlungs- und Schiedsverfahren hinzuziehen sind und welche Folgen dies für die „Außenseiterbindung“ hat.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.03.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-03-01 |