Dienstunfall und Arbeitsunfall
Zum Sonderrecht für Beamte
Von der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII sind Beamte ausgeschlossen. Für sie gibt es mit der Unfallfürsorge nach §§ 30 ff. BeamtVG ein eigenes Versorgungssystem. Die Parallelen und Unterschiede beider Systeme werden gegenübergestellt und Folgerungen gezogen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2026.04.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-03 |