Die Sozialgerichtsbarkeit
 

Dienstunfall und Arbeitsunfall
Zum Sonderrecht für Beamte

Von der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII sind Beamte ausgeschlossen. Für sie gibt es mit der Unfallfürsorge nach §§ 30 ff. BeamtVG ein eigenes Versorgungssystem. Die Parallelen und Unterschiede beider Systeme werden gegenübergestellt und Folgerungen gezogen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2026.04.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 4 / 2026
Veröffentlicht: 2026-04-03