Durchsetzung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsverbote in der GKV
Status quo und verfassungsrechtliche Anforderungen
§ 69 Abs. 1 SGB V erklärt das vierte Kapitel des SGB V sowie dessen §§ 63 und 64 für abschließend hinsichtlich der Beziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Zweifelhaft dabei ist, inwieweit die materiellen Verbotsnormen der §§ 19 bis 21 GWB realisierbar sind: Der begrenzte Verweis des § 69 Abs. 2 S. 1 SGB V lediglich auf die §§ 19 bis 21 GWB eröffnet die Frage, inwieweit die wettbewerbsrechtlichen Verbotsnormen verfahrensrechtlich und prozessual durchsetzbar sind, auf welche Weise ihre Einhaltung sichergestellt oder beansprucht werden kann.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.06.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2010 |
| Veröffentlicht: | 2010-06-09 |
Seiten 317 - 323