Die Sozialgerichtsbarkeit
 

Eingliederungshilfe/Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung/Hilfe zum Besuch eines Gymnasiums/Taxikosten

§§ 2, 19, 53, 54, 34 SGB XII

Die Kostenübernahme von Taxifahrten durch den Sozialhilfeträger ist gerechtfertigt, da die behinderungsbedingten Beförderungskosten als privilegierte Leistung der Eingliederungshilfe anzusehen sind, wenn sie darauf abzielen, eine angemessene Schulbildung zu ermöglichen.
(redaktioneller Orientierungssatz)

BSG, Urteil des 8. Senats vom 8.5.2024 – B 8 SO 3/23 R –
ECLI:DE:BSG:2024:080524UB8SO323R0 – Anmerkung von PhDr. Andreas Jordan, LL. M., Kassel

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.03.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2025
Veröffentlicht: 2025-03-03