Die Sozialgerichtsbarkeit
 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Einkommenseinsatz/Absetzung von Beiträgen zu einer Sterbegeldversicherung

§§ 41, 42, 33, 82 SGB XII

Sterbegeldversicherungen, die erst nach Beginn der Leistungsberechtigung abgeschlossen werden, sind im Rahmen von § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB XII gerechtfertigt, wenn bei ihrem Abschluss ein in der Person des Leistungsempfängers liegender individueller Grund für die Notwendigkeit der Bestattungsabsicherung vorliegt. Das Erreichen der Regelaltersgrenze des § 41 Abs. 2 SGB XII ist eine ausreichende Rechtfertigung. Neben der Rechtfertigung ist auch die Angemessenheit dieser Sterbegeldversicherung zu prüfen.

(redaktionelle Orientierungssätze)

BSG, Urteil des 8. Senats vom 18.12.2024 – B 8 SO 8/23 R – ECLI:DE:BSG:2024:181224UB8SO823R0 –
Anmerkung von Walter Böttiger, Stuttgart

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2026.01.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 1 / 2026
Veröffentlicht: 2026-01-05