Die Sozialgerichtsbarkeit
 

Ist die Nichtberücksichtigung teilzeitbeschäftigter Selbstständiger in § 257 SGB V verfassungswidrig?

§ 257 SGB V sieht die Gewährung von Beitragszuschüssen durch den Arbeitgeber für bestimmte Arbeitnehmer vor, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, unterliegen gemäß § 5 Abs. 5 SGB V nicht der Versicherungspflicht, gehören aber auch nicht zum zuschussberechtigten Personenkreis nach § 257 SGB V. Der Beitrag zeigt, dass diese Nichtberücksichtigung einen Gleichheitsverstoß darstellt und deshalb eine Neufassung des § 257 SGB V durch den Gesetzgeber notwendig ist.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 1 / 2008
Veröffentlicht: 2008-01-10

Seiten 14 - 16