Die Sozialgerichtsbarkeit
 

Rettungssanitäter/Anerkennung einer PTBS als Wie-Berufskrankheit

§ 9 Abs. 2 SGB VII

Aus den international anerkannten Diagnosesystemen, insbesondere dem Statistischen Manual Psychischer Störungen der Amerikanischen Psychiatrischen Vereinigung (DSM), sowie den Leitlinien der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften ergibt sich, dass Rettungssanitäter während ihrer Arbeitszeit einem erhöhten Risiko der Konfrontation mit traumatisierenden Ereignissen ausgesetzt sind, die abstrakt-generell nach dem Stand der Wissenschaft Ursache einer Posttraumatischen Belastungsstörung sind

(redaktioneller Orientierungssatz)

Urteil des 2. Senats des BSG vom 22.6.2023 –B2U11/20 R – ECLI:DE:BSG:2023:220623UB2U1120R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Hermann Butzer und Tim Knapp, Hannover

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.03.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 3 / 2024
Veröffentlicht: 2024-03-01