Die Sozialgerichtsbarkeit
 

Überprüfungsverfahren nach § 44 SG X
Teilweise eine Streitschrift

Eine Spezialität des Sozialverwaltungsrechts bildet die Überprüfung nach § 44 SGB X. Wie der „reguläre“ Rechtsbehelf des Widerspruchs dient sie den Bürgern, die sich durch einen belastenden Verwaltungsakt in Rechten verletzt sehen, dazu, diesen Verwaltungsakt im Falle seiner Rechtswidrigkeit zu korrigieren und ggf. durch einen anderen – günstigeren – Verwaltungsakt ersetzen zu lassen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.04.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 4 / 2012
Veröffentlicht: 2012-04-03