Unfallversicherungsschutz während einer Fahrgemeinschaft und der Fahrt zur ständigen Familienwohnung
Aus städte- und verkehrsplanerischer Sicht sind dem weiteren Ausbau des Straßennetzes im innerstädtischen Raum Grenzen gesetzt. Oft begegnen dem Individual- und Wirtschaftsverkehr restriktive Maßnahmen, wie etwa Parkraumbeschränkungen oder die Einführung von Umweltzonen. Insbesondere aber vor dem Hintergrund hoher Benzinpreise und dem stetig wachsenden Berufspendlerverkehr ist die Bildung von Fahrgemeinschaften eine wirksame Möglichkeit, die Innenstädte vom Autoverkehr zu entlasten. Der nachstehende Beitrag befasst sich mit der Frage, in wieweit die Gesetzliche Unfallversicherung zur Erreichung dieser Ziele beiträgt. Auch Berufspendler, die nicht täglich von zuhause aus zu ihrem Arbeitsplatz fahren, sondern an diesem eine Unterkunft beziehen und regelmäßig nur am Wochenende nach Hause fahren, tragen zur Entlastung der Verkehrswege bei. Sie sind während dieser Fahrten zwischen „Familienwohnung“ und Unterkunft trotz deren Existenz am Ort der Tätigkeit nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen ebenfalls unfallversichert.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.11.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-04 |