Das sog. Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X steht – Rechtsentwicklungen wie die Einführung von § 40 Abs. 1 Satz 2 SGB II zeigen es – zunehmend auf dem Prüfstand. Grund dafür ist nicht zuletzt der massenhafte Gebrauch von einer Möglichkeit, die in der Praxis häufig als eine Art verfahrensrechtliches Wundermittel verstanden wird. Ihre berechtigte Rolle wird die Vorschrift nur behalten, wenn sie in eine praktische Konkordanz mit dem Prinzip der Rechtssicherheit gebracht werden kann. Der Weg dahin führt über eine restriktive Auslegung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-03 |
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