DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-06 |
In diesem, am 11. Oktober 2022 auf einer Fortbildungstagung der sächsischen Sozialgerichtsbarkeit in Meißen gehaltenen Vortrag wird die Bedeutung der Ethik für die Sozialgerichtsbarkeit erörtert. Die Frage stellt sich, weil das Recht nicht durch seine Setzung hinlänglich legitimiert ist, sondern zugleich verfassungsrechtlichen und rechtsphilosophischen Anforderungen zu genügen hat, die ihrerseits Gegenstand der Rechtsethik sind. Ferner wird die Frage nach der richterlichen Berufsethik aufgegriffen und vertieft.
Das 2018 reformierte Mutterschutzrecht zielt auf Gesundheits- und Teilhabeschutz gleichermaßen. Soweit verantwortbar, darf die (werdende) Mutter weiter beschäftigt werden. Erleidet das ungeborene Kind infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit der Mutter eine Gesundheitsschädigung, ist es durch den eigenständigen Versicherungsfall der Leibesfrucht abgesichert. Diese kaum beachtete Regelung in § 12 SGB VII wie auch die Dualität des Arbeitsschutzes insgesamt machen die GUV zu einem unverzichtbaren Akteur für den reformierten Mutterschutz.
Das Bürgergeldgesetz verspricht, „Hartz IV“ zu überwinden und eine neue Ära der Existenzsicherung in Deutschland einzuläuten. Zentrale Anliegen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung sind allerdings im Gesetzgebungsverfahren zusammengedampft worden. Es wird sich zeigen müssen, ob der versprochene Mentalitätswandel in den Jobcentern Wirklichkeit wird. Zentrales Änderungspotenzial verspricht weiterhin die im Gesetz an mehreren Stellen angelegte „Qualifizierungsoffensive“ insbesondere für Langzeitarbeitslose – wenn denn ausreichende Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt werden.
Die elektronische Betreibung von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren führt oft dazu, dass sich bereits bekannte verfahrensrechtliche Probleme in neuem Licht darstellen. So hatte das LSG Niedersachsen-Bremen zu entscheiden, ob ein mit Email erhobener Widerspruch auch dann zur Bestandskraft des angefochtenen Bescheides und damit zur Klagabweisung führt, wenn die Widerspruchsbehörde den Widerspruch nicht als unzulässig verworfen, sondern in der Sache geprüft und als unbegründet zurückgewiesen hat.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
Urteil des 12. Senats des BSG vom 29.3.2022 – B 12 KR 15/20 R – ECLI:DE:BSG:2022:290322UB12KR1520R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Ingo Heberlein, Eutin
Urteil des 1. Senats des BSG vom 26.4.2022 – B 1 KR 15/21 R – ECLI:DE:BSG:2022:260422UB1KR1521R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Denis Hedermann, Bad Hersfeld
Urteil des 7./14. Senats des BSG v. 13.7.2022 – B 7/14 AS 75/20 R – ECLI:DE:BSG:2022:130722UB714AS7520R0 –
Anmerkung von PhDr. Andreas Jordan, Kassel
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