DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-04-06 |
Der Beitrag bemüht sich um einen Überblick über das neue Recht, das mit Wirkung zum 1. Mai 2010 in EU und EWR gelten wird. Er zeigt die wichtigsten Veränderungen auf bei den allgemeinen Bestimmungen sowie den Kollisions- und Koordinationsnormen.
Der Vorschlag des interdisziplinären Forschungsverbundes „Allokation“, Leistungsbegrenzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch „kostensensible Leitlinien“ einzuführen, ist aus der Diskussion über die Ressourcenknappheit der GKV erwachsen. Der folgende Aufsatz unterzieht den Vorschlag einer kritischen Betrachtung.
Mit seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 (abgedruckt in diesem Heft S. 227 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur die derzeitige Regelung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes für Kinder für verfassungswidrig erklärt, sondern vor allem auch das „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ konkretisiert. Das Urteil wird daher zum Anlass genommen, den Inhalt und die verfassungsrechtliche Verankerung dieses Rechts grundsätzlich zu beleuchten und dabei die neuen Akzentuierungen durch das BVerfG hervorzuheben.
Aus der Vielzahl der im Jahre 2009 ergangenen Entscheidungen des BSG kommt den Urteilen unserer Rentensenate zu den Rentenleistungen an jüdische Verfolgte des NS-Regimes, den sogenannten Ghetto-Renten herausragende Bedeutung zu. Diese Rechtsprechung trägt den tatsächlichen historischen Zuständen in den Ghettos des 2. Weltkrieges Rechnung und ermöglicht eine sichere Handhabung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto.
Art. 1, 20 GG; §§ 20, 28 SGB II
Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 9. 2. 2010 – 1 BvL 1/09 – 1 BvL 3/09 – 1 BvL 4/09 –
Anmerkung von Prof. Dr. Stephan Rixen, Bayreuth
§ 28 Abs. 4, §§ 61 f. SGB V
Urteil des 3. Senats des BSG vom 25. 6. 2009 – B 3 KR 3/08 R –
Anmerkung von Dr. Sven Wolf, Köln
Nullrunden in der Gesetzlichen Rentenversicherung, wie 2004 bis 2006, wird es auch künftig geben. Während eines Presseseminars der Deutschen Rentenversicherung Bund am 10./11.11.2009 in Würzburg bereitete deren Vorstandsvorsitzender Alexander Gunkel über 20 Millionen Rentenempfänger darauf vor, dass sie 2010 und vermutlich auch 2011 nicht mit einer Rentenerhöhung rechnen können und anschließend denkbare Erhöhungen zumindest bis 2016 sehr mager ausfallen werden.
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