DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-03 |
Der 68. Deutsche Juristentag vom 21.-24.9.2010 in Berlin wird sich unter dem Titel „Abschied vom Normalarbeitsverhältnis?“ damit befassen, welche sozial- und arbeitsrechtlichen Regelungen sich im Hinblick auf neue Beschäftigungsformen und auf die Diskontinuität von Erwerbsbiographien empfehlen.
Sozialer Schutz, der an das Vorliegen von Beschäftigung und i.d.R. dabei erzieltem Entgelt anknüpft, muss bei „Freistellungen“ Probleme im Hinblick auf eine gleichwohl fortbestehende soziale Sicherung bekommen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit diesbezüglichen Lösungen.
Im Anschluss an den ersten Teil (SGb 2010, S. 388 ff.) behandelt der zweite Teil dieses Beitrags vornehmlich die umstrittene Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Ordnungsgeld verhängt werden kann, wenn der Beteiligte anordnungswidrig nicht erscheint und das Gericht dennoch entscheidet. Hierzu wird der aktuelle Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur dargestellt, kritisch gewürdigt und eine Lösung dieses rechtlichen Problems angeboten.
Die personelle Erweiterung der gesetzlichen Rentenversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung steht bereits seit einiger Zeit in der politischen wie wissenschaftlichen Diskussion. Ein erster wichtiger Schritt in Richtung Erwerbstätigenversicherung kann in der Einbeziehung der sog. „Solo- Selbstständigen“ liegen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den denkbaren Reformmodellen und Ausgestaltungsmöglichkeiten sowie der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit einer Erweiterung der Versicherungspflicht auf Solo-Selbstständige.
Der 18. Senat des Bayer. Landessozialgerichts (LSG) hat sich in seiner Entscheidung vom 30.9.2009 insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, ob die volljährige behinderte schulpflichtige Klägerin „Kind“ i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist.
§§ 539 Abs. 1 Nr. 14 b, 548 RVO; §§ 2 Abs. 1 Nr. 8b, 8 SGB VII
Urteil des 2. Senats des BSG vom 30. 6. 2009 – B 2 U 19/08 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Gitter, Bayreuth
§§ 7, 8, 20 SGB IV; §§ 25 Abs. 1 Nr. 1, 27 Abs. 2 SGB III; §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 7 Abs. 1 SGB V;
§§ 1 Satz 1 Nr. 1, 5 Abs. 2 SGB VI; § 20 SGB XI
Urteil des 12. Senats des BSG vom 15. 7. 2009 – B 12 KR 14/08 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein, Bielefeld
§ 132 SGB III
Urteil des 11. Senats des BSG vom 3. 12. 2009 – B 11 AL 42/09 R –
Anmerkung von Dr. Philipp S. Fischinger, Regensburg
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