DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-08 |
Die mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz und der CoronaImpfV des Bundesgesundheitsministeriums Ende 2020 eingeführte Regelung der Verteilung der knappen Corona-Impfstoffe hat bereits zu ersten Rechtsstreitigkeiten geführt. Obwohl dieses System der Impfpriorisierung seine gesetzliche Grundlage insbesondere in § 20i Abs. 3 SGB V findet, lässt es sich nicht dem Krankenversicherungsrecht zuordnen. Der Beitrag beleuchtet diese und weitere Unstimmigkeiten und Probleme der Regelung und analysiert die prozess- und materiellrechtlichen Folgefragen.
Auf den ersten Blick geht es – wie so oft im Sozialrecht – um Geld: Sind die Kommunen zuständig für die Gewährung der Leistungen des sozialhilferechtlichen Bildungs- und Teilhabepakets? Auf den zweiten Blick handelt es sich um eine grundsätzliche Frage staatsorganisationsrechtlicher Natur: In welchem Umfang darf der Bund die Erfüllung von Aufgaben unmittelbar auf die kommunale Ebene übertragen? Die im Rahmen des Beitrags behandelte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 (BVerfG v. 7.7.2020 – 2 BvR 696/12) gibt hierzu Auskunft.
Die in den letzten beiden Heften der SGb abgedruckten Teile I (SGb 2021, 65 ff.) und II (SGb 2021, 135 ff.) des Beitrages haben einen Überblick über den Status quo der Prüfung der Jahresrechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie über aktuelle Reformvorschläge des Bundesrechnungshofes (BRH) und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) gegeben (s. Ziff. I.). Zudem wurden die verfassungsrechtlichen (s. Ziff. II.) und sozialversicherungsrechtlichen (s. Ziff. III.) Anforderungen an die Prüfung der Jahresrechnung erarbeitet.
Die in § 15 SGB II verankerte Eingliederungsvereinbarung ist ein kooperatives Instrument, das dennoch von Hierarchien geprägt ist. Der folgende Beitrag beleuchtet die Rahmenbedingungen der Eingliederungsvereinbarung und untersucht verschiedene Aspekte der kooperativen Ausgestaltung, die das BSG in den letzten Jahren konturiert und gestärkt hat. Die Entwicklungen und Erkenntnisse in diesem Bereich lassen sich vielfach auf die Dogmatik des subordinationsrechtlichen Vertrages im allgemeinen Verwaltungsrecht übertragen.
Bisher ist die Übersetzung medizinischer Versorgung keine Leistung, welche von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen wird. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, woraus ein sozialrechtlicher Anspruch für Leistungsberechtigte des SGB II und SGB XII hergeleitet werden kann. Hintergrund sind zwei Urteile, in denen es um die Erstattung der Dolmetscherkosten ging, welche unterschiedliche Antworten auf die Frage gegeben hatten, woher ein solcher Anspruch stammen könnte.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
Urteil des 5. Senats des BSG vom 17.6.2020 – B 5 R 21/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:170620UB5R2119R0 – Anmerkung von Rüdiger Mey, Berlin
Urteil des 2. Senats des BSG vom 23.6.2020 – B 2 U 13/18 R – ECLI:DE:BSG:2020:230620UB2U1318R0 – Anmerkung von Prof. Gerd Bigge, Hennef / Jasmin Schindler (B. A.), Waghäusel
Urteil des 2. Senats des BSG vom 23.6.2020 – B 2 U 5/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:230620UB2U519R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Kranig, Hennef
Urteil des 8. Senats des BSG vom 3.7.2020 – B 8 SO 5/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:030720UB8SO519R0 – Anmerkung von Malte Gierke, Braunschweig
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