DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-04 |
Der Beitrag befasst sich zunächst mit dem noch weitgehend ungeklärten Verhältnis des Anspruchs auf Kryokonservierung nach § 27a Abs. 4 SGB V zum Krankenbehandlungsanspruch nach § 27 Abs. 1 Satz 5 SGB V. Im Mittelpunkt des Aufsatzes steht aber die Frage, ob die Begrenzung der Leistung auf Versicherte, bei denen die Kryokonservierung aufgrund einer Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie notwendig erscheint, zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung gegenüber Versicherten führt, denen zwar krankheitsbedingt, aber nicht aufgrund einer medizinischen Therapie eine Schädigung der Fertilität droht.
Das Bürgergeld-Gesetz wurde am 16.12.2022 verkündet. Erste Änderungen des SGB II sind bereits am 1.1.2023 in Kraft getreten, insbesondere die Umbenennung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld in „Bürgergeld“. Weitere Neuerungen werden bereits zum 1.7.2023 folgen. Dieser Beitrag widmet sich nicht dem Bürgergeld-Gesetz insgesamt. Gegenstand der folgenden Zeilen ist der kritische Blick auf die neuen Begriffe des Bürgergeld-Gesetzes sowie auf einzelne Teile des Bürgergeldes, die bisher noch nicht Gegenstand der juristischen Diskussion waren – es aber sein sollten.
Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Prüftiefe der Schiedsstellen nach § 76 SGB XI im Rahmen der Amtsermittlung und der nachfolgenden gerichtlichen Kontrolldichte. Zugleich ist er eine Anmerkung zum aktuellen Urteil des BSG v. 14.7.2022 – B 3 KR 2/22 R, abgedruckt in diesem Heft S. 333 ff.
Inländerdiskriminierungen liegen dann vor, wenn an Sachverhalte ohne einen grenzüberschreitenden Bezug strengere Regelungen angewendet werden als an Sachverhalte mit einem grenzüberschreitenden Bezug. Es gibt sie insbesondere im Unionsrecht. Der EuGH hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen Inländerdiskriminierungen im Sozialrecht, da das Unionsrecht auf Sachverhalte ohne einen grenzüberschreitenden Bezug nicht anwendbar ist.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
BVerfG, Beschl. des Ersten Senats v. 19.10.2022 – 1 BvL 3/21 – ECLI:DE:BVerfG:2022:ls20221019.1bvl000321 –
Anmerkung von Julian Seidl, Frankfurt am Main
Urteil des 1. Senats des BSG vom 26.4.2022 – B 1 KR 26/21 R – ECLI:DE:BSG:2022:260422UB1KR2621R0 –
Anmerkung von Dr. Ole Ziegler, Frankfurt/Main
Urteil des 3. Senats des BSG vom 3.8.2022 – B 3 KR 3/21 R – ECLI:DE:BSG:2022:030822UB3KR321R0 –
Anmerkung von Dr. Sabine Wesser, Köln
Urteil des 3. Senats des BSG vom 14.7.2022 – B 3 KR 2/22 R – ECLI:DE:BSG:2022:140722UB3KR222R0 –
Anmerkung von Dr. Steffen Mälzer, Halle
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