DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-04 |
Im Unterschied zur VwGO kennt das SGG erst seit kurzem in § 55a die Möglichkeit einer prinzipalen – oftmals als „abstrakt“ bezeichneten – Normenkontrolle, allerdings nur beschränkt auf Satzungen und andere im Rang unter einem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften zur Bestimmung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22a SGB II. In neuerer Zeit geht der Gesetzgeber zudem dazu über, den Rechtsschutz zeitlich „nach hinten“ zu verlagern, so etwa durch die Vorschrift des § 35a Abs. 8 SGB V, die gerade durch das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 7. 8. 2013 (BGBl. I, S. 3108) geändert wurde, oder jüngst durch Einfügung eines § 56a in das SGG mit dem BUK-Neuorganisationsgesetz vom 19. 10. 2013 (BGBl. I, S. 3836).
Die Lebendorganspende hat mit dem Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21. 7. 2012 in größerem Umfang Eingang in das Sozialversicherungsrecht gefunden. Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung wurden mit ihr in ursächlichem Zusammenhang stehende Gesundheitsschäden nach Maßgabe des § 12a SGB VII explizit als Versicherungsfall i. S. d. § 7 Abs. 1 SGB VII fingiert. Die Regelung des § 12a SGB VII wirft allerdings Probleme bei ihrer Auslegung auf, die der nachfolgende Beitrag aufgreift und einer Lösung zuzuführen sucht.
Sind Syndikusanwälte von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien? Kaum ein Thema beschäftigt die mit Rentenversicherungsfragen befassten Kammern und Senate der Sozialgerichtsbarkeit derzeit mehr, zu wohl keinem rentenrechtlichen Thema wurde in den letzten Jahren in der juristischen und rechtspolitischen Literatur umfangreicher veröffentlicht, nur in wenigen rentenrechtlichen Verfahren wird intensiver und leidenschaftlicher gestritten.
Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), das am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist, durch Gesetz vom 21. Dezember 2008 ratifiziert. Die Konvention ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland und seit dem 22. Januar 2011 auch für die Europäische Union, die dem Übereinkommen gleichfalls beigetreten ist, rechtsverbindlich.
§ 257 SGB V; Art. 3 Abs. 1 GG
Urteil des 12. Senats des BSG vom 20. 3. 2013 – B 12 KR 4/11 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Otfried Seewald, Passau
§§ 42, 60 SGB I; § 15 SGB IV; § 96a SGB VI; §§ 45, 48, 50 SGB X
Urteil des 5. Senats des BSG vom 9. 10. 2012 – B 5 R 8/12 –
Anmerkung von Prof. Dr. Brigitte Jährling-Rahnefeld, Berlin
§ 1 OEG
Urteil der 181. Kammer des SG Berlin vom 27. 9. 2013 – S 181 VG 167/07 –
Anmerkung von Dr. Konrad Leube, München
+++ Dörr / Francke, Sozialverwaltungsrecht +++ Berghahn / Wersig (Hg.), Gesicherte Existenz? Gleichberechtigung und männliches Ernährermodell in Deutschland +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: