DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-08 |
Die Qualitätsbewertung von Leistungserbringern entwickelt sich zu einem der neuen Schlüsselthemen in der Sozialversicherung. Die Sensibilität für Qualität ist gestiegen, wie das Spannungsverhältnis zwischen Wirtschaftlichkeitszwang und Qualitätsanspruch zunimmt. Zugleich scheint die Qualitätsbewertung das Potenzial zur Wettbewerbssteigerung zu haben, als Mittel der Bedarfsplanung, als Mittel zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und als Maß zur Vergütungsdifferenzierung geeignet zu sein. Damit wird die Qualitätsbewertung zum neuen Faktotum des Gesundheitswesens. Wunsch und Wirklichkeit fallen jedoch auseinander.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Folgen, wenn sich ein versorgungsrechtlich anerkannter oder anzuerkennender Schaden nachträglich, insbesondere durch neue, schädigungsunabhängige Geschehnisabläufe, verschlechtert. Ausgeklammert bleiben Konsequenzen im Hinblick auf besondere berufliche Betroffenheit, Berufsschadensausgleich und besondere Qualifikationen (Hilflosigkeit). Mit seiner chronologiebezogenen Problemdefinition knüpft der Beitrag an den Aufsatz in SGb 2013, 68 ff. an, der ein anderes Phänomen zeitlicher Dynamik bei Schädigungen, nämlich die gesundheitlichen Vorbelastungen, aufgreift.
Ein Arbeitnehmer in der Baubranche, der auf eine Baustelle im Ausland entsendet wurde, war bislang bei einem witterungsbedingten Arbeitsausfall schlechter gestellt als ein Arbeitnehmer, der auf einer Baustelle im Inland arbeitete, denn ersterem wurde kein Saison-Kurzarbeitergeld nach § 101 SGB III gewährt. In einem Beschluss hat das Bayerische LSG nun aber Argumente benannt, die gegen diese Praxis sprechen. In diesem Beitrag sollen die Argumente des Bayerischen LSG aufgezeigt und auf ihre Stichhaltigkeit geprüft werden.
§§ 33, 50 SGB X; § 85 SGG
Urteil des 5. Senats des BSG vom 20.3.2013 – B 5 R 16/12 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Sven Müller-Grune, Schmalkalden
§§ 19, 53, 54 SGB XII; § 12 Eingliederungshilfe-Verordnung; § 130 SGG
Urteil des 8. Senats des BSG vom 23. 8. 2013 – B 8 SO 10/12 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Christian Bernzen, Hamburg
§§ 28, 21 Abs. 6 SGB II
Urteil des 4. Senats des BSG vom 10. 9. 2013 – B 4 AS 12/13 R –
Anmerkung von Walter Böttiger, Stuttgart
Art. 12 GG; §§ 73, 78 ff. SGG; §§ 8, 13 SGB X; §§ 3, 5 RDG; § 69 SGB IX; §§ 2, 3 StBerG
Urteil des 9. Senats des BSG vom 14. 11. 2013 – B 9 SB 5/12 R –
Anmerkung von Dr. Andreas Pitz, Mannheim
Bestellmöglichkeit online unter www.ESV.info/978 3 503 15669 6
Wolfgang Conradis,
Sozialrechtliche Folgen von Trennung und Scheidung,
3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2014,
39,80 Euro, ISBN 978-3-503-15646-7, Erich Schmidt Verlag
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