DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-04 |
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (ÜberlVfRSchG) vor nunmehr gut einem Jahr am 3.12.2011 ist der Gesetzgeber der Forderung des EGMR zur Einführung eines wirksamen Rechtsbehelfs bei überlanger Verfahrensdauer nachgekommen (zur Historie vgl. etwa Scholz, SGb 2012, 19). Zwischenzeitlich liegen auch in der Sozialgerichtsbarkeit erste Erfahrungen mit diesem Gesetz vor.
Dieser Beitrag will über die Vorschäden im technischen Sinn hinaus sämtliche „mitgebrachten“ gesundheitlichen Faktoren ins Visier nehmen. Ausgeklammert bleibt eine Erörterung im Hinblick auf die besondere berufliche Betroffenheit nach § 30 Abs. 2 BVG und auf besondere Qualifikationen, wie die Hilflosigkeit.
Im Rahmen des vorliegenden Beitrages werden sowohl die mit dem GKV-VStG verbundenen Änderungen des § 128 SGB V als auch die sonstigen Neuerungen dargestellt, die im Hinblick auf die „Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten“ relevant sind.
In dem vorliegenden Beitrag soll nach der Darlegung des Sachverhaltes und der Entscheidungsgründe (dazu unter II.) zunächst der Regelungszusammenhang (in diesem Kontext wird auch die Berechnung des Kinderzuschlages, die in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten bereitet, erörtert) der Entscheidung des BSG vom 16. 3. 2012 – B 14 KG 1/11 R dargestellt werden (dazu unter III.), um die Entscheidung anschließend einer kritischen Betrachtung zu unterziehen (dazu unter IV.). Schlussendlich wird (unter V.) ein Vorschlag zur Lösung der aufgeworfenen Probleme unterbreitet.
§ 53 SGB V
Urteil des 1. Senats des BSG vom 8. 11. 2011 – B 1 A 1/11 R –
Anmerkung von PD Dr. Foroud Shirvani, München_
§ 240 SGB V; §§ 35, 42 SGB XII
Urteil des 12. Senats des BSG vom 21. 12. 2011 – B 12 KR 22/09 R –
Anmerkung von Werner Gerlach, Dresden
§ 7 SGB II; § 2 BAföG
Urteil des 1. Senats des BSG vom 22. 3. 2012 – B 4 AS 102/11 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Corinna Grühn, Bremen
§ 6a BKGG
Urteil des 14. Senats des BSG vom 14. 3. 2012 – B 14 KG 1/11 R –
Anmerkung siehe Besprechungsaufsatz von Iven Gräf, Berlin, abgedruckt in diesem Heft S. 82 ff.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: