| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1864-8029 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-07-06 |
Das „Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses (VdvV)“ ist zu prägnant, als dass seine drucktechnisch hervorgehobene Nutzung als Stichwort nicht als sich selbsterklärendes Gebot verstanden werden könnte. Der nachfolgende Beitrag will zeigen, dass sich hinter der einheitlichen Verwendung kein lediglich zeitliches Problem mit einer Mehrheit von Anwendungssituationen und unterschiedlichen Rechtsfolgen verbirgt.
Ob und ggf. mit welchen Abschlägen eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch genommen werden kann, bestimmt sich allein nach den spezialgesetzlichen Regelungen über die konkret in Anspruch genommene Altersrentenart. Der 13. Senat des Bundessozialgerichts hat mit der Entscheidung vom 11.12.2019 – B 13 R 7/19 R (abgedruckt in diesem Heft S. 440 ff.) wenig überraschend entschieden, dass die Altersgrenzen anderer, für den Versicherten erst nach Rentenbeginn in Betracht kommender Rentenarten für die Abschlagsberechnung irrelevant sind.
Die aktuellen Urteile des BGH zum Umfang der öffentlich-rechtlichen Aufgaben eines Durchgangsarztes und damit der Amtshaftung des Unfallversicherungsträgers bei in diesem Zusammenhang unterlaufenen Behandlungsfehlern werden vielfach als Rechtssicherheit schaffend gelobt. Ein kritischer Blick auf die Entscheidungen zeigt jedoch, dass hierdurch eine Vielzahl neuer Fragen aufgeworfen werden und nach wie vor Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen hoheitlichem und privatwirtschaftlichem Handeln des Durchgangsarztes bestehen. Diese Arbeit soll einen Überblick über weiterhin bestehende und neu hinzugetretene Probleme und entsprechende Lösungsansätze bieten.
Die UN-BRK eröffnet in Art. 9 und Art. 20 die grundsätzliche Möglichkeit der Nutzung tierischer Hilfen. Während Blindenführhunde im Bereich des Hilfsmittelrechts einen festen Platz haben, ist die Beurteilung bei Assistenzhunden teilweise unklar. Angesichts rechtlicher Reformen im Bereich des Teilhaberechts und einem erhöhten Bedarf an tierischen Hilfsmitteln soll hier ein erster Blick auf die Übernahmefähigkeit von Assistenzhunden geworfen werden.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
Urteil des 2. Senats des BSG vom 20.8.2019 – B 2 U 1/18 R – ECLI:DE:BSG:2019:200819UB2U118R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Hermann Plagemann, Frankfurt/Main
Urteil des 13. Senats des BSG vom 11.12.2019 – B 13 R 7/18 – ECLI:DE:BSG:2019:111219UB13R718R0 –
Anmerkung von Lutz Haustein, Berlin
Urteil des 13. Senats des BSG vom 11.12.2019 – B 13 R 7/19 R – ECLI:DE:BSG:2019:111219UB13R719R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Thomas Cirsovius, Hamburg
Urteil des 3. Senats des BSG vom 4.6.2019 – B 3 KS 2/18 R – ECLI:DE:BSG:2019:040619UB3KS218R0 –
Anmerkung von Andri Jürgensen, Kiel
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