DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-05 |
Arbeit 4.0 ist eine Chiffre für den schon begonnenen, aber vor allem den noch erwarteten grundlegenden Wandel der Arbeitswelt als Folge ihrer fortschreitenden Digitalisierung. Dieser Beitrag geht der Frage nach, welche Herausforderungen und Folgerungen sich aus dem zunehmenden Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für das Sozialversicherungsrecht ergeben.
Der Beitrag behandelt die rechtlichen Grundlagen des seit Frühjahr 2016 in Deutschland geltenden neuen Vergaberechts. Im Fokus stehen hierbei die in § 130 GWB geregelten sozialen Dienstleistungen.
Seit 1. August 2006 hat der Gesetzgeber die eheähnliche und die lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft definiert und zugleich vier Vermutungsregeln eingeführt; bei deren Vorliegen wechselt die Beweislast von der Sozialbehörde zu den SGB II-Leistungsberechtigten. Das BSG hat mit Urteil vom 23.8.2012 die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VEG) grundsätzlich definiert und damit die Rechtsanwendung erschwert.
Wohl keine BK hat die Sozialgerichte so häufig beschäftigt wie die BK-Nr. 2108. Die drei Urteile des BSG vom 23.4.2015 lassen eine Konsolidierung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erkennen.
§§ 48, 45 SGB X; § 69 SGB IX; VersMedV
Urteil des 9. Senats des BSG vom 11.8.2015 – B 9 SB 2/15 R
Anmerkung von Prof. Dr. Brigitte Jährling-Rahnefeld, Berlin
§ 22 SGB II; § 12 WoGG
Urteil des 4. Senats des BSG vom 16.6.2015 – B 4 AS 44/14 R
Anmerkung von Klaus Lauterbach, Halle (Saale)
§ 9 SGB VII; BKV Anlage 1 Nr. 2108
Urteil des 2. Senats des BSG vom 23.4.2015 – B 2 U 10/14 R
Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Kranig, Hennef
Zum Jahreswechsel werden wichtige Änderungen an der Spitze der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgen. Zum ersten Mal gelangt mit der 51-jährigen Juristin Gundula Roßbach eine Frau an die Spitze der Rentenversicherung. Sie löst am 1. Januar 2017 den in den Ruhestand tretenden bisherigen Präsidenten Dr. Axel Reimann ab, der seit 2005 Mitglied des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund und ab 1.4.2014 deren Präsident war.
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übernahm vor 15 Jahren als Organisationseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund wichtige Funkionen bei der staatlichen Förderung der nach Walter Riester benannten Rente. Am 27. Oktober 1998 wurde der Gewerkschafter als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in die von Bundeskanzler Gerhard Schröder geführte Bundesregierung berufen. Mit seinem Namen eng verknüpft ist die in seiner vierjährigen Amtszeit geschaffene sogenannte Riester-Rente, eine staatlich bezuschusste private Altersvorsorge.
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