DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2016.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-12-06 |
Auch nach den jüngsten BSG-Entscheidungen kommt die Debatte zu Leistungsausschlüssen für Ausländer im SGB II nicht zur Ruhe. Der Beitrag stellt die Lösung des BSG sowie die heftige Kritik daran vor und untersucht, inwieweit das BSG das Ziel einer verfassungskonformen Ausgestaltung erreicht.
Die Geschichte der Sinti und Roma in Deutschland ist bis heute eine Geschichte der Missachtung und Benachteiligung. Hieran hatte auch die nachkriegsdeutsche Zivilrechtsprechung in bedauerlicher Weise ihren Anteil. Dies gibt Anlass zur Prüfung der Frage, ob in vergleichbarer Weise auch die frühe Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu diesem Missstand beigetragen hat.
Der Nachweis des originären Schadensersatzanspruchs des Sozialversicherungsträgers nach § 110 Abs. 1 SGB VII ist mit einem erhöhten Substanziierungsaufwand verbunden, da der Anspruch auf den fiktiven zivilrechtlichen Schaden des Geschädigten begrenzt ist. Diese Neuregelung des § 110 Abs. 1 SGB VII bedeutet aber auch, dass der Sozialversicherungsträger auf den fiktiven Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten zurückgreifen kann.
Die Pflege und Betreuung von hilfebedürftigen Menschen stellen hohe Anforderungen an die Pflegepersonen, die häufig aus dem familiären Umfeld kommen. Vielfach entsteht eine solche private Pflegesituation plötzlich und ohne ausreichende Vorbereitung. Psychosoziale Aspekte sind für die pflegenden Angehörigen eine Hauptbelastung (vgl. Dahldrup / Schieron, DGUV Forum 7-8/2016, 10).
§§ 8, 9 KVLG; § 13 SGB V
Urteil des 3. Senats des BSG vom 25.11.2015 – B 3 KR 12/15 R –
Anmerkung von Karl Friedrich Köhler, Kassel
§ 8 SGB VII
Urteil des 2. Senats des BSG v. 7.12.2015 – B 2 U 8/14/R
Anmerkung von Dr. Wolfgang Ricke, Berlin
§§ 7, 7a SGB IV
Urteil des 12. Senats des BSG vom 24.3.2016 – B 12 R 3/14 R
Anmerkung von Dr. Armin Knospe, Berlin
§ 7 SGB II; §§ 21, 23 SGB XII; §§ 2 ff. FreizügG/EU; RL 2004/38/ EG
Urteil des 4. Senats des BSG vom 3.12.2015 – B 4 AS 44/15 R
Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Kurt Pattar, Kehl
Es war eine sehr gute Idee des mit Wirkung vom 30.9.2016 in den Ruhestand getretenen BSG-Präsidenten Dr. h.c. Peter Masuch und seiner Kollegen, sich während der 48. Richterwoche des BSG vom 8. bis 10.11.2016 schwerpunktmäßig mit dem aktuellen Thema „Flüchtlinge und Sozialrecht“ zu beschäftigen. Masuchs Nachfolger Dr. Rainer Schlegel wies als 6. BSG-Präsident am letzten Tag der Richterwoche, zu der rund 400 Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit und anderer Gerichtsbarkeiten sowie Vertreter von Sozialversicherungsträgern, Behörden, Kommunen, Politik und Wissenschaft nach Kassel gekommen waren, darauf hin, dass bei der Bewältigung der Flüchtlingssituation und der Integration von Flüchtenden dem Sozialrecht und den darin vorgesehenen Ansprüchen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eine entscheidende Rolle zukomme.
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