DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-05 |
Angesichts der erheblichen Bedeutung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II überrascht ihre Streitanfälligkeit nicht. Die Rechtsprechung ist kaum noch zu überschauen. Daher wird versucht, sie in dem nachfolgenden Beitrag gemäß dem aktuellen Stand systematisiert darzustellen.
Im Anwaltsrecht sind jahrzehntelang keine Begriffe ausgearbeitet worden, mit denen die besondere Stellung der Syndikusanwälte angemessen zu beschreiben ist. Dies hat dazu geführt, dass elementare berufsrechtliche Unterscheidungen zunächst nicht im Berufsrecht, sondern im Rentenversicherungsrecht getroffen worden sind. Das Syndikusgesetz hat die seit langem überfällige Wende herbeigeführt, doch auch die neuen Regeln werfen Fragen auf. Umstritten sind nicht zuletzt Bestimmungen, durch die von den Rechtsänderungen der letzten Jahre Betroffenen, eine kontinuierliche Berufs- und Absicherungsbiographie gewährleistet werden soll, in dem hier besprochenen Urteil vom 26.2.2020 – B 5 RE 2/19 R (abgedruckt in diesem Heft S. 45 ff.) hat das BSG einen der darüber aus getragenen Konflikte entschieden.
Dargestellt werden sollen hier nur Probleme über den „normalen“ Abrechnungsstreit hinaus, der die Fragen der primären und sekundären Fehlbelegung sowie sachlich-rechnerische Fragen wie diejenigen nach der DRG und dem OPS verquickt mit Haupt- und Nebendiagnosen umfasst. Diese Fragen werden immer Anlass zu Gerichtsstreitigkeiten nach sich ziehen, die Sozialgerichte sind darauf vorbereitet.
Der Betriebssport ist als versicherte Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt. Diese Anerkennung trifft jedoch auch regelmäßig auf Kritik. Dieser Beitrag reiht sich in die kritischen Stimmen ein und nimmt die Entscheidung des SG Dortmund v. 4.2.2020 – S 17 U 237/18 zum Versicherungsschutz während eines Firmenlaufs zum Anlass, die Fallgruppe zu hinterfragen und Widersprüche zur Systematik der gesetzlichen Unfallversicherung aufzuzeigen.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
Urteil des 5. Senats des BSG vom 26.2.2020 – B 5 RE 2/19 R – ECLI:DE:BSG:2020:260220UB5RE219R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Friedhelm Hase, Bremen
Urteil des 4. Senats des BSG vom 19.3.2020 – B 4 AS 4/20 R – ECLI:DE:BSG:2020:190320UB4AS420R0 –
Anmerkung von Dr. Tilman Breitkreuz, Hamburg
Urteil des 10. Senats des BSG vom 27.3.2020 – B 10 EG 7/18 R – ECLI:DE:BSG:2020:270320UB10EG718R0 –
Anmerkung von Dr. Bettina Graue, Bremen
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