DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-07 |
Die Lebenswirklichkeit von Männern und Frauen ist nach wie vor von eher traditionellen Ansichten über die Aufgaben der beiden Geschlechter geprägt. Obwohl die Normen des SGB grundsätzlich nicht an das Geschlecht anknüpfen, dürfte auch dieses Rechtsgebiet Rollenstereotype zugrunde legen. Manches ließe sich sinnvoll reformieren; es gibt allerdings Grenzen der familiären Beeinflussung durch den Staat, die nicht nur mit Art. 6 Abs. 1 GG, sondern auch mit dem sogenannten generativen Beitrag, den Eltern durch die Erziehung von Kindern leisten, zu tun haben.
Psychische Störungen können mit überlastenden psychischen Einwirkungen (dysfunktionalen Belastungen) bei der Arbeit zusammenhängen. Sie stellen für die Betroffenen, die Unternehmen und das System der sozialen Sicherung eine zunehmende Herausforderung dar. Dies gilt für Deutschland, aber auch europa- und weltweit. Kommt es in Betracht, arbeitsbedingte psychische Störungen als Berufskrankheiten zu entschädigen?
Die Ermittlung der Hilfebedürftigkeit von mit leistungsberechtigten Personen zusammenlebenden Partnern stellen Leistungsträger und Sozialgerichte stetig vor Herausforderungen. Dabei rückt etwa die Frage in den Vordergrund, unter welchen Voraussetzungen Mitwirkungspflichtverletzungen anderen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zuzurechnen sind. Findet eine Zurechnung nicht statt, bedarf es einer Ermittlung der Hilfebedürftigkeit mit den Instrumentarien des Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahrens.
Ob „Zentrum für Augenheilkunde“, „Hör- und Tinnitus-Zentrum“ oder einfach „Gesundheitszentrum“ – Anbieter im Gesundheitsbereich nutzen häufig die Bezeichnung „Zentrum“. Das OLG Frankfurt/Main (OLG Frankfurt/Main v. 11.5.2023 – 6 U 4/23) prüfte in einem aktuellen Fall die lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit und nahm dabei Bezug auf die Definition des Medizinischen Versorgungszentrums aus § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
Urteil des 3. Senats des BSG vom 22.2.2023 –B3KR13/21 R – ECLI:DE:BSG:2023:220223UB3KR1321R0 – Anmerkung von Dr. Sonja Reimer, Gießen
Urteil des 6. Senats des BSG vom 23.3.2023 –B6KA14/22 R – ECLI:DE:BSG:2023:230323UB6KA1422R0 –
Anmerkung von Jan-Hendrik Pfeiffer, Hamburg
Urteil des 7. Senat des BSG vom 8.3.2023 –B7AS9/22 R – ECLI:DE:BSG:2023:080323UB7AS922R0 –
Anmerkung von Marje Mülder, Regensburg
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