DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-01 |
Die sozialen Rechte knüpfen regelmäßig nicht an die Nationalität, sondern an Momente sozialer Zugehörigkeit an, namentlich den gewöhnlichen Aufenthalt oder den Beschäftigungsort oder den Sitz selbstständiger Erwerbstätigkeit. Deshalb werden auch Angehörige von Drittstaaten zu Adressaten von Sozialrecht einzelner Mitgliedstaaten.
Immer wieder tauchen Probleme im Zusammenhang mit der Frage auf, ob ein bestehender Lebensversicherungsvertrag verwertbares Vermögen darstellt und damit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII entgegensteht. Der Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die in jüngster Zeit hierzu ergangene Rechtsprechung dar und zeigt auf, was dies für die Praxis bedeutet.
„Hartz IV-Rechtsstreit wegen 15 Cent geht in die nächste Runde – Unterlegenes Jobcenter ruft das Bundessozialgericht an“ lautete die Überschrift der vom Thüringer LSG am 18. März 2013 herausgegebenen Pressemitteilung Nr. 2/13. Diese Berufungsinstanz bestätigte mit Urteil vom 6. Dezember 2012 (Az.: L 9 AS 430/09) nicht nur die erstinstanzlich vertretene Auffassung, der zufolge nach der zum Entscheidungszeitpunkt gültigen Rundungsregel der SGB II-Träger dem bedürftigen Kläger 15 Cent zu zahlen hatte.
Die Vorschrift des § 116 SGB X ermöglicht dem Sozialleistungsträger den Ausgleich seiner Aufwendungen in Fällen, in denen der zu bedienende Sozialleistungsbedarf letztlich durch ein Personenschadensereignis ausgelöst worden ist. Diese Regelung bewirkt, dass der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger in Höhe der Sozialhilfeaufwendungen des Sozialleistungsträgers auf diesen übergeht, mithin der Sozialleistungsträger hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs im Umfang seiner Aufwendungen aktivlegitimiert wird.
§§ 129 ff. SGB III i. d. F. ab 1.1.2005
Urteil des 11. Senats des BSG vom 6.3.2013 – B 11 AL 12/12 R
– Anmerkung von Dr. Philipp S. Fischinger, Regensburg
§ 69 SGB IX; Anl. zu § 2 VersMedV
Urteil des 9. Senats des BSG vom 25.10.2012 – B 9 SB 2/12 R
Anmerkung von Prof. Dr. Carsten Wendtland, Mühlheim
§ 34 SGB II
Urteil des 4. Senats des BSG vom 2.11.2012 – B 4 AS 39/12 R
Anmerkung von Dr. Heike Grote-Seifert, Bad Oldesloe
§§ 11, 22 SGB II; §§ 36, 80, 313 InsO; §§ 811 ff., 850 ff. ZPO
Urteil des 14. Senats des BSG vom 16.10.2012 – B 14 AS 188/11 R
Anmerkung von Dr. Jörg Altmann, Leipzig
+++ Arzneimittelhersteller beklagen steigende Kosten +++
+++ Mutschler / Palsherm (Hg.), SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, Saarbrücken 2013 +++ Gerhard Nothacker, Unfallversicherung und Haftung im Ehrenamt und im bürgerschaftlichen sozialen Ehrenamt – Juristische Bestandsaufnahme und rechtspolitische Perspektiven, 2013 +++ Thorsten Kingreen / Jürgen Kühling, Monistische Einwohnerversicherung. Konzeptionelle und rechtliche Fragen der Transformation der dualen in eine integrierte Krankenversicherungsordnung (Schriften zum Sozialrecht Band 28) +++ Margarete Schuler-Harms (Hg.), Konsensuale Handlungsformen im Sozialleistungsrecht, LIT Verlag, Berlin 2012 +++
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