DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2014.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-05-05 |
Die Struktur der deutschen Sozialversicherung ist nur vor dem Hintergrund ihrer Entstehungsgeschichte zu verstehen. Das Prinzip einer Steuerung über gesetzliche Rahmenvorgaben und Delegation wichtiger Aufgaben an die Selbstverwaltung war von Beginn an umstritten. Selbstverwaltung hat sich bewährt, aber insbesondere bei der Legitimation durch Sozialwahlen sind Reformen notwendig. Dazu hat der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialwahlen 2011 Vorschläge gemacht, die aber nur zu einem Teil von der Großen Koalition aufgegriffen werden.
In den letzten Jahren haben Fragen des Rechts der Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies spiegelt sich nicht nur in der quantitativen Zunahme der (veröffentlichten) Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren wider, sondern auch in der Tatsache, dass sich das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren wiederholt mit dem Recht der Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren befasst hat.
Der Beitrag beschäftigt sich mit Rechtsfragen, die ausschließlich oder (in der Praxis immer noch) überwiegend Frauen betreffen. Er zeigt, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nur Anforderungen an die Arbeitswelt stellt, sondern dass auch bei Erwerbslosen Schwierigkeiten durch die Entscheidung für ein Kind auftreten können.
1914 war im 20. Jahrhundert ein einschneidendes Jahr. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges erinnert an Nationalismus, Krieg und Zerstörung, aber auch an das Ende der „Belle Epoque“ und damit den endgültigen Durchbruch der Moderne. In genau dieser Zeit entsteht an verschiedenen juristischen Fakultäten deutscher Universitäten das Sozialrecht als akademisches Fach. Der Beitrag schildert, an welchen Universitäten dies geschah und wie sich das Lehrfach damals verstand. Die Appelle zur Einführung des Sozialrechts aus jener Zeit muten im Übrigen geradezu bedrückend aktuell an.
Zur Vermeidung sog. Grundsatzurteile werden im Zivilrechtsstreit Revisionen vielfach kurz vor einem Urteilspruch zurückgenommen oder der Anspruch wird anerkannt. Änderungen in der Zivilprozessordnung (ZPO) zum 1.1.2014 sollen dies erschweren. Fraglich ist, ob diese Änderungen auf das sozialgerichtliche Revisionsverfahren durchschlagen.
§§ 31, 37, 39, 45, 50 SGB X
Urteil des 10. Senats des BSG v. 4.9.2013 – B 10 EG 7/12 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Klaus Schneider-Danwitz, Regensburg
§ 44 SGB X; §§ 2 f., 9 AsylbLG
Urteil des 7. Senats des BSG v. 26.6.2013 – B 7 AY 6/12 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Ingo Palsherm, Nürnberg
§§ 11, 40 SGB II; §§ 45, 48 SGB X
Urteil des 4. Senats des BSG vom 10.9.2013 – B 4 AS 89/12 R –
Anmerkung von Dr. Malte W. Fügemann, Celle
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