DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-01-08 |
Immer wieder müssen sich die Gerichte mit Rechtsbehelfen gegen Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch befassen. Bei gestaffelten Kindergartenbeiträgen stellt sich u. a. die interessante Frage, ob gewährte Geschwisterermäßigungen auf andere Elternteile umlegbar oder von der öffentlichen Hand zu tragen sind. Da Ende 2008 durch das Kinderförderungsgesetz § 90 Abs. 1 S. 2, 3 SGB VIII beinahe unbemerkt modifiziert wurde, bietet sich die Gelegenheit, auf die aktuellen Vorgaben zum sog. Geschwisterrabatt einzugehen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen bei sog. „Ein-Euro-Jobs“ und zeigt für den Hilfebedürftigen Möglichkeiten auf, eine Vergütung für seine erbrachte Arbeitsleistung zu erlangen, falls die Arbeiten nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten.
Nachdem in der jüngsten Vergangenheit das Vorliegen von Tatbestandsvoraussetzungen und die Reichweite des § 108 SGB VII im Mittelpunkt von Rechtsprechung und Literatur stand, rückt nunmehr auch der § 118 SGB X (Bindung der Gerichte) bei § 116 SGB X-Regressverfahren ins nähere Blickfeld der Rechtsprechung. Daher gilt es, die Relevanz der diesbezüglichen BGH-Rechtsprechung für die Unfallversicherungsträger herauszuarbeiten.
„Die Gerichte sind für die Bürger da. Sie handeln mit Respekt für den Einzelnen […]. Die Gerichte sind ein stabiler Faktor im Dienste der Demokratie in einer mannigfaltigen Gesellschaft. Sie sind das selbstverständliche Forum zur Konfliktlösung.“ An der Verwirklichung dieser Vision wird in Schweden seit Jahrzehnten mit wechselnder Dynamik gearbeitet. Aktuell steht die verfassungsrechtliche Verankerung der Gerichtsbarkeit mitten in einem Reformprozess. Die Organisation des Rechtswegs im Sozialrecht im Rahmen einer eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit war Gegenstand tiefgreifender Veränderungen.
Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG; §§ 77 Abs. 2, 237 Abs. 3, 4 SGB VI
Beschluss des Ersten Senats des BVerfG vom 11. 11. 2008 – 1 BvL 3/05 u. a.
Anmerkung von Prof. Dr. Joachim Becker, Wiesbaden
§§ 47 Abs. 4, 240 SGB V; § 15 SGB IV; § 7g EStG
Urteil des 1. Senats des BSG vom 6. 11. 2008 – B 1 KR 28/07 R –
Anmerkung von Dr. Mathias Ulmer, Halle
§§ 14 f. SGB I; § 19 Satz 2 SGB IV; § 18 SGB X
Urteil des 2. Senats des BSG vom 17. 2. 2009 – B 2 U 34/07 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Peter Mrozynski, München
§§ 9, 12 SGB II; §§ 2032 ff. BGB
Urteil des 14. Senats des BSG vom 27. 1. 2009 – B 14 AS 42/07 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Olaf Deinert, Göttingen
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