DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2010.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-05-06 |
Die Hausarztverbände sehen Verträge über die hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V) als Möglichkeit an, der kollektivvertraglichen Regelversorgung und damit auch den Kassenärztlichen Vereinigungen Konkurrenz zu machen. Dies setzt allerdings voraus, dass Vollversorgungsverträge abgeschlossen werden, die die Regelversorgung ersetzen. Die Krankenkassen wollen dagegen weithin lediglich Verträge abschließen, die die Regelversorgung ergänzen. Der Beitrag fragt, ob derartige sog. Add on-Verträge (noch) rechtlich zulässig sind.
Das Sozialrecht enthält mittlerweile ein beachtliches Tableau konsensualer und quasikonsensualer Steuerungsinstrumente. Anschauungsmaterial beinhaltet namentlich das SGB II, das unter der Überschrift „Konsens“ bzw. „Kooperation“ unterschiedliche Vereinbarungstypen bereithält. Im folgenden Beitrag sollen drei Vereinbarungsarten im SGB II anhand ausgewählter Kriterien dogmatisch verglichen werden. Dabei wird u. a. thematisiert, inwieweit den Verhandlungspartnern überhaupt Gestaltungsspielräume in den jeweiligen Rechtsverhältnissen zur Verfügung stehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Rechtsstellung von unbemittelten Rechtsuchenden auf Gewährung von Beratungshilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten konkretisiert und gestärkt. Zugleich sind die gebührenrechtlichen Konsequenzen einer anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe nicht geklärt.
Das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV bot bislang wenig Anlass für rechtliche Kontroversen. Unangefochten war in der Rechtsprechung der Tatsacheninstanzen sowie in der Literatur die Auffassung, Gegenstand dieses Verfahrens sei allein die Feststellung des (Nicht-)Bestehens eines Beschäftigungsverhältnisses. Dem ist das Bundessozialgericht nunmehr ausdrücklich entgegengetreten, so dass sich die Gelegenheit bietet, näher auf die einschlägigen Vorschriften einzugehen.
§ 16 Abs. 3 SGB II a. F. (heute: § 16d SGB II)
Urteil des 14. Senats des BSG vom 13. 11. 2008 – B 14 AS 66/07 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Corinna Grühn, Hochschule Bremen
§§ 15, 19, 53 ff., 92 SGB XII; §§ 39 ff., 136 SGB IX
Urteil des 8. Senats des BSG vom 9. 12. 2008 – B 8/9b SO 10/07 R –
Anmerkung von Dr. Jonathan I. Fahlbusch, Berlin
§ 144 SGB III; AltTZG
Urteil des 7. Senats des BSG vom 21. 7. 2009 – B 7 AL 6/08 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Christian Rolfs und Melanie Heikel, Köln
§ 144 SGB III; AltTZG
Urteil des 7. Senats des BSG vom 21. 7. 2009 – B 7 AL 6/08 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Christian Rolfs und Melanie Heikel, Köln
Der 60. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes war für den Präsidenten des Bundessozialgerichts Peter Masuch ein willkommener Anlass, die traditionelle Richterwoche (24.–26.11.2009) – an der über 400 hochkarätige Sozialrechtler teilnahmen – unter das Motto „60 Jahre Grundgesetz und Sozialverfassung“ zu stellen. Da gab es nicht nur eine außerordentlich positive Bilanz über die Entwicklung seit Kriegsende, sondern auch den Hinweis darauf, dass die Sozialverfassung „vor ihrer größten Herausforderung steht, nachdem der Staat alle Kraft angestrengt hat, die wirtschaftlichen Folgen der Finanzkrise abzuwehren“.
Clemens Becher / Frank Plate, Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung, Kommentar, Loseblattwerk,. Erich Schmidt Verlag, Berlin, 763 Seiten, 68,– Euro
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