DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-05 |
Nach langjähriger Diskussion sollen die Rechte der Patienten kodifiziert werden. Die Inhalte des geplanten Gesetzes sind kritisch zu beleuchten, nicht zuletzt weil ein Übermaß an rechtlichen Regelungen die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient gefährden kann. Eine nähere Betrachtung erweist, dass manche Forderung in der aktuellen Diskussion mehr politisch motiviert als sachlich begründet ist.
Der Versicherungsschutz in der Gesetzlichen Unfallversicherung (UV) bei der Tätigkeit als Betriebsrat und bei Betriebsversammlungen hat seine Rechtsgrundlage im Beschäftigungsverhältnis. Sein Umfang richtet sich nach den Aufgabenbereichen des Betriebsrates und der Betriebsversammlungen. Die Mitarbeit in Berufsorganisationen und die Teilnahme an deren Veranstaltungen stehen unter Versicherungsschutz, soweit sie zumindest wesentlich auch den Interessen des Unternehmens unmittelbar (wenn auch nicht notwendigerweise sogleich) zu dienen bestimmt sind.
Die Menschenwürde ist absolut. Das menschenwürdige Existenzminimum muss durch den Staat in jedem Einzelfall „stets“ gewährt werden. Kürzungen des ALG II-Anspruchs (Sanktionen) durch die Jobcenter sind verfassungswidrig. Jeder Mensch in einer existenziellen Notlage hat einen Anspruch auf ein Minimum staatlicher Leistung. Ihre Gewährung darf nicht von „Gegenleistungen“ abhängen. Dies macht den Kern des Sozialstaats aus.
Der Aufsatz beschäftigt sich mit den in der Praxis oftmals nicht beachteten Auswirkungen des Übergangs eines Kostenerstattungsanspruchs auf einen Rechtsnachfolger im Kostenfestsetzungsverfahren.
§ 23 Abs. 1 Satz 2 BSHG; §§ 28, 30 SGB XII; Art. 3, 20 GG
Urteil des 8. Senats des BSG vom 16. 12. 2010 – B 8 SO 9/09 R –
Anmerkung von Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger, Marburg
§§ 69, 115b SGB V; §§ 10 Abs. 2, 51 SGG; § 17a GVG
Urteil des 6. Senats des BSG vom 23. 3. 2011 – B 6 KA 11/10 R –
Anmerkung von Dr. Gernot Steinhilper, Wennigsen
§ 7 Abs. 4 SGB II; § 43 StGB
Urteil des 14. Senats des BSG vom 24. 2. 2011 – B 14 AS 81/09 R –
Anmerkung von Dr. Manfred Hammel, Stuttgart
§ 54 SGG; § 31 SGB X; § 2 SGB VII
Beschluss des 2. Senats des BSG vom 18. 1. 2011 – B 2 U 15/10 R –
Anmerkung von Dr. Konrad Leube, München
In der Gesundheitspolitik ist vieles im Fluss: Ärzte, Zahnärzte, Pharmaindustrie und Apotheker sind mit der schwarz-gelben Bundesregierung, von der sie sich sehr viel versprachen, nicht bzw. kaum zufrieden.
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