DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-04 |
Der nachfolgende Aufsatz ist Herrn Präsidenten des Bundessozialgerichts a. D. Professor Dr. jur. Heinrich Reiter zu seinem 90. Geburtstag gewidmet. Der Beitrag beschäftigt sich mit der teilweisen Unvermeidbarkeit, aber ebenso mit der notwendigen Begrenzung der Kasuistik in der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Fragestellungen waren wiederholt Thema interessanter Gespräche und Diskussionen des Jubilars auf Grund seiner Erfahrungen als leitender Ministerialbeamter in der Gesetzgebung, als Richter und als Universitätslehrer.
Eine aktuelle Studie zeigte, dass mittlerweile über 20 % der befragten öffentlichen Institutionen ein Risikomanagement eingeführt haben. Auch der Bundesrechnungshof (BRH) hat ein „Modell eines Risikomanagements für die Bundesverwaltung“ erarbeitet und damit konkrete Vorstellungen transparent gemacht. Der Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen des Risikomanagements in öffentlichen Institutionen mit Schwerpunkt auf die Sozialversicherung und trägt damit zu einer stärkeren Systematisierung und Professionalisierung bei.
„COVID-19 zeigt uns, dass ein unglaublich schneller Wandel möglich ist, wenn die Menschheit in einer gemeinsamen Sache vereint ist. Keines der Probleme unserer Welt ist technisch schwer zu lösen; sie rühren von der Uneinigkeit der Menschen her. Wenn die Menschheit kohärent handelt, sind ihre kreativen Kräfte grenzenlos.“
Der Aufsatz geht der Frage nach, ob es ein Recht auf Nachwuchs auch bei krankheitsbedingter Unfruchtbarkeit gibt, und ob das Jobcenter bzgl. der Kostenfrage hierfür ggf. als „Ersatz-Krankenkasse“ einspringen muss.
Das diesem Besprechungsaufsatz zugrunde liegende Urteil des BSG v. 27.6.2019 – B 10 EG 2/18 (abgedruckt in diesem Heft S. 496 ff.) hatte sich mit einer originär im Steuerrecht verorteten Rechtsfrage zu befassen, um den Streit über die Höhe des hier in Rede stehenden Elterngeldes zu lösen, das auf der Basis des BEEG geleistet wird. Zur Gewährleistung der Aktualität wird im Wesentlichen auf die zurzeit geltende Fassung des BEEG abgestellt, da die Entscheidung des BSG auch für diese Geltung beansprucht.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
Urteil des 10. Senats des BSG v. 27.6.2019 – B 10 EG 2/18 R – ECLI:DE:BSG:2019:270619UB10EG218R0 –
Anmerkung von Stefan Gerlach, Schönberg/Holstein
Urteil des 1. Senats des BSG v. 30.7.2019 – B 1 KR 31/18 R – ECLI:DE:BSG:2019:300719UB1KR3118R0 –
Anmerkung von Dr. Christian Reuther, Berlin
Urteil des 1. Senats des BSG v. 19.11.2019 – B 1 KR 13/19 R – ECLI:DE:BSG:2019:191119UB1KR1319R0 –
Anmerkung von Dr. Kyrill Makoski, Düsseldorf
Am 7. November 2019 fand der erste Hannoversche Sozialrechtstag in der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover statt. Die Tagung wurde vom Institut für Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht unter wissenschaftlicher Leitung von Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf und Herrn Prof. Dr. Hermann Butzer organisiert und stand unter dem Motto „Sozialversicherungspflicht im Zeitalter von Industrie 4.0: Reformbedarf bei Selbstständigen in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung“.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: