Wo Sonderbedarfe zum Lebensunterhalt bestehen, die das SGB II nicht kennt, sind verschiedentlich Versuche unternommen worden, Lücken zu schließen. So ist versucht worden, an die Hilfen in besonderen Lebenslagen anzuknüpfen. Hauptsächlich resultiert das Problem daraus, dass das SGB II keinen Individualisierungsgrundsatz kennt (§ 9 SGB XII). Damit zusammen hängt eine Pauschalierung der Leistungen, die nicht nur der Verwaltungsvereinfachung dient, sondern auch eine edv-mäßige Durchführung des Gesetzes gewährleisten soll. In einem Fürsorgesystem wird man aber auf eine Individualisierung nicht verzichten können.
Im nächsten Heft der SGb (Heft 09/09) ist der zweite und abschließende Teil dieses Aufsatzes abgedruckt.
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