Obwohl die Frist zur Beantragung der Umweltprämie bereits am 2. September 2009 ablief, weil an diesem Tag die bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 5 Milliarden Euro durch die bis dahin gestellten Anträge ausgeschöpft waren, beschäftigt diese Subvention noch immer die Sozialgerichte. Das Meinungsspektrum zur Frage der Einkommensberücksichtigung der Umweltprämie bei gleichzeitigem Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist vielfältig. Da lag es nahe, eine letztinstanzliche Klärung der sich stellenden Rechtsfragen durch das BSG zu erreichen. In zwei Fällen legte der jeweils unterlegene Grundsicherungsträger Sprungrevision ein (B 4 AS 8/10 R und B 4 AS 9/10 R). Zu einer Klärung in der mündlichen Verhandlung am 30. August 2010 vor dem 4. Senat des BSG kam es gleichwohl nicht, weil beide Revisionen vor dem Termin zurückgenommen worden sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-01 |
Seiten 140 - 143
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