DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-04 |
Außergewöhnliche Erkrankungen erfordern außergewöhnliche – innovative – Behandlungsmethoden, die besondere Fachkompetenz, Erfahrung und Ausstattung voraussetzen. Ungeachtet der grundsätzlich sehr guten medizinischen Infrastruktur in Deutschland kann der Fall eintreten, dass diese hierzulande nicht (oder nicht flächendeckend) verfügbar sind.
An dieser Stelle erfolgt die Fortsetzung des in SGb 2024, 448 ff. begonnen Beitrags. Im ersten Teil sind die materiellen und formellen Voraussetzungen des Beschlusses, eine Videoverhandlung zu gestatten, dargestellt worden. Teil II ist den gesetzlichen Anforderungen an die Durchführung der Videoverhandlung nach der neuen Rechtslage gewidmet, insbesondere den Änderungen der Protokollierung.
Durch die Überleitung von Erbansprüchen auf den Sozialhilfeträger nach § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII werden Menschen mit Behinderung praktisch ihr ganzes Leben im Prokrustesbett der Sozialhilfe gehalten – ohne Aussicht auf Befreiung von dieser Begrenzung. Ist dies mit der Menschenwürde vereinbar?
Seit Jahrzehnten muss sich das oberste deutsche Sozialgericht immer wieder mit der Frage auseinandersetzen, ob und unter welchen Voraussetzungen „ehrenamtlich“ tätige Organmitglieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein können. In einer jüngeren Entscheidung hat das BSG nunmehr auch zur Sozialversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern einer eingetragenen Genossenschaft Stellung genommen und seine seit dem Jahr 2017 geltenden Grundsätze ausgeweitet.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
EuGH, Urteil vom 22.2.2024, Rs. C-283/21 (VA ./. Deutsche Rentenversicherung Bund), ECLI:EU:C:2024:144 –
Anmerkung von Dr. Arno Bokeloh, Bonn
BSG, Urteil des 1. Senats des BSG vom 12.12.2023 – B 1 KR 1/23 R – ECLI:DE:BSG:2023:121223UB1KR123R0 –
Anmerkung von Tammo Lange, Essen
Urteil des 12. Senats des BSG vom 12.12.2023 – B 12 R 11/21 R – ECLI:DE:BSG:2023:121223UB12R1121R0 –
Anmerkung von Dr. Thomas Lenz, Frankfurt/Main
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.