DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-02 |
Nach einer kurzen Darstellung von Gegenstand und Inhalt der Entscheidungen des BVerfG gibt der Beitrag zunächst einen Überblick über gesetzliche Beitragsvergünstigungen und Leistungsansprüche bei Care-Arbeit. Es folgt eine ausführlichere Auseinandersetzung mit der beitragsfreien Familienversicherung unter Berücksichtigung der vom BVerfG aufgestellten Anforderungen an eine verfassungsgemäße Belastungsgleichheit.
In der sozialgerichtlichen Praxis gewinnen Bild- und Tonübertragungen zunehmend an Bedeutung. Dazu passt es, dass die Regelung des § 110a SGG neu gefasst worden ist. Ebenso sind einige der inhaltlich zugehörigen, im sozialgerichtlichen Verfahren anwendbaren Vorschriften der ZPO geändert worden. Trotz zahlreicher Neuerungen im Detail bleibt die bisherige Regelung im Kern erhalten.
Die vertrauliche Spurensicherung ist seit 2020 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert. Diese beruht auf dem „Masernschutzgesetz“, das den Begriff der „Krankenbehandlung“ in § 27 Abs. 1 SGB V – zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – entsprechend erweitert hat. Die Konvention enthält unter anderem die Verpflichtung, Opfern von sexueller Gewalt gerichtsmedizinische Untersuchungen und Unterstützung anzubieten.
Die Regelungen über die Bewilligung von vorläufigen Geldleistungen im SGB II und deren Rechtsfolgen werfen Rechtsfragen auf, die auch im Jahr 2023 zu mehreren Entscheidungen des Bundessozialgerichts geführt haben. Der Aufsatz knüpft an den Aufsatz von Straßfeld in SGb 2023, 418 ff. „Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Bewilligung von vorläufigen Geld- und Sachleistung im SGB II“ an.
Es mag überraschen in einer sozialrechtlich ausgerichteten Zeitschrift eine familienrechtliche Entscheidung zu finden, doch geht es nur vordergründig um eine Ehescheidung, Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts, der auch in § 30 SGB I definiert ist, berührt ganz erheblich die Alterssicherung von Frauen, die ihrem berufstätigen Partner ins Ausland folgen, aber ebenso von Rentenbezieher*innen, die in den warmen Süden ausgewandert sind.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
BGH, Beschluss vom 20.12.2023 – XII ZB 117/23 – ECLI:DE:BGH:2023:201223BXIIZB117.23.0 – Anmerkung von Prof. Dr. Hans-Joachim Reinhard, Fulda
BSG, Urteil des 3. Senats vom 30.11.2023 – B 3 KR 2/23 R – ECLI:DE:BSG:2023:301123UB3KR223R0 – Anmerkung von Till Sebastian Wipperfürth, Berlin
BSG, Urteil des 5. Senats vom 21.12.2023 – B 5 R 3/22 R – ECLI:DE:BSG:2023:211223UB5R322R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Yasemin Körtek, Mannheim
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