DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2024.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-04 |
Die dramatische Zunahme psychischer Probleme bei Kindern und Jugendlichen infolge der Corona-Pandemie hat weltweit zu einer „Youth Mental Health Crisis“ geführt. Das Gesundheitssystem, namentlich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als ihr institutioneller Kern, steht damit auf lange Sicht vor großen Herausforderungen.
Die Träger der Sozialhilfe sind wichtige Akteure, wenn es um die Pflege von Pflegebedürftigen Thüringen geht. Mit den in den §§ 61 bis 66a SGB XII geregelten Hilfen zur Pflege sollen einkommens- und vermögensschwache Pflegebedürftige dabei unterstützt werden, die anfallenden Pflegekosten bedienen zu können.
Eine aktuelle Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen zur GdB-Bewertung der Legasthenie eines volljährigen Schülers wirft ein Schlaglicht auf die Schwierigkeiten der Auslegung der sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mit den herkömmlichen Mitteln juristischer Methode.
Die in Art. 28 Abs. 2 GG garantierte kommunale Selbstverwaltung setzt voraus, dass sich bestimmte Personen an der Rechtsetzung und Verwaltung der Städte und Gemeinden aktiv beteiligen. In der Mehrzahl der Fälle geschieht dies ehrenamtlich, vgl. z.B. §§ 21, 35 Abs. 2, 44, 82 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung. Im Gegenzug sind diese Personen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a SGB VII bei der Ausübung ihrer Tätigkeit kraft Gesetzes unfallversichert.
Ein wesentliches Merkmal von Rechtsstaaten ist das faire Verfahren. Eine Facette davon ist die Erledigung einer Rechtssache in „angemessener Zeit“. Der Gesetzgeber hat auf die stete Kritik überlanger Verfahrensdauer 2011 mit den §§ 198 ff. GVG reagiert. Der folgende Beitrag setzt sich mit dem Thema im Sozialgerichtsprozess nach dem Urteil des BSG zu B 10 ÜG 1/23 R1 auseinander.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
BSG, Urteil des 1. Senats vom 16.5.2024 – B 1 KR 7/23 R –
ECLI:DE:BSG:2024:160524UB1KR723R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Carsten Wendtland, Mühlheim am Main
BSG, Urteil des 4. Senats vom 14.12.2023 – B 4 AS 4/23 R –
ECLI:DE:BSG:2023:141223UB4AS423R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Thomas Spitzlei, Bayreuth
BSG, Urteil des 10. Senats vom 21.3.2024 – B 10 ÜG 1/23 R –
ECLI:DE:BSG:2024:210324UB10UEG123R0 – Anmerkung von Dr. Friedrich L. Cranshaw, Mannheim
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