DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-03 |
Das BVerfG befand auf Vorlage des BVerwG, dass mangels subjektiver verfassungsrechtlicher Ansprüche keine grundrechtlichen Einwände gegen die Festsetzung der BAFöG-Grundpauschale bestehen. Der Beschluss gilt der Ausbildungsförderung als einem in § 3 SGB I umrissenen sozialen Recht.
Menschen jeden Alters sind bei Unfällen durch Leistungen der GUV abgesichert, als Beschäftigte, beim Besuch von Kita oder (Hoch)Schule, als Pflegepersonen u. v. m. Der gesetzliche Auftrag umfasst auch die Präventionspflicht. Der Aufsatz will für die Querschnittsthemen Familiengerechtigkeit und Gleichstellung Impulse liefern und nennt Beispiele, in denen Familien von Präventionsleistungen profitieren und damit zugleich auch Vereinbarkeitsreserven verbessert werden können.
Der in SGb 2025, 16 ff. veröffentlichte Teil 1 der Besprechung des § 142 SGB XII befasste sich mit den Grundlagen und Fragen der Sätze 1 und 2 der Vorschrift. Im vorliegenden Teil 2 sind die Sätze 3 und 4 des § 142 SGB XII sowie eine Bewertung der rechtlichen Situation Gegenstand der Diskussion.
Werden Sozialleistungen nach § 66 SGB I wegen Verletzung einer Mitwirkungsobliegenheit versagt, stellt sich regelmäßig die Frage, ob mit der dagegen erhobenen Klage mehr als nur eine Aufhebung des Bescheides erreicht werden kann. Dem widmet sich der vorliegende Beitrag.
Auf der Grundlage der parlamentarischen Gesetzgebung, von der die soziale Sicherung in Deutschland fortlaufend umfassend geordnet wird, hat sich in den letzten Jahrzehnten eine von Akteuren des Versorgungsgeschehens getragene rechtliche Regelbildung entfaltet, die in ihrer Normativität und vor allem auch in ihrer Legitimität bislang nicht hinreichend gesichert ist.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 23.9.2024 – 1 BvL 9/21 – ECLI:DE:BVerfG:2024:ls20240923.1bvl000921 –
Anmerkung von Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer, Berlin/Jena
BSG, Urteil des 7. Senats vom 10.4.2024 – B 7 AS 1/23 R – ECLI:DE:BSG:2024:100424UB7AS123R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Claudia Bittner, LL. M. (Harvard), Darmstadt
BSG, Urteil des 3. Senats vom 22.2.2024 – B 3 P 1/22 R – ECLI:DE:BSG:2024:220224UB3P122R0 –
Anmerkung von Prof. Dr. Friedhelm Hase, Bremen
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.