DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-05 |
Gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ist die öffentliche Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden. Im folgenden Beitrag soll durch die exemplarische Analyse von Urteilen der Sozialgerichtsbarkeit aufgezeigt werden, welche Fehlerquellen sich bei Erlass eines Verwaltungsaktes bei der Rechtsanwendung ergeben können.
Der Beitrag beleuchtet die Probleme der geltenden Rentenbemessung in der UV. Elf Thesen mit kurzen Begründungen geben einen Problemaufriss und Hinweise, über Perspektiven nachzudenken.
Obwohl im Gesundheitsrecht wie in den Netzindustrien (Telekommunikation, Post, Energie und Eisenbahn) Vermachtungsstrukturen existieren, fehlt es bislang an einem Gesundheitsregulierungsrecht.
In diesem Beitrag werden zunächst die Problemstellung sowie die verschiedenen Beweismaßstäbe des sozialen Entschädigungsrechts und schließlich die Voraussetzungen des § 117 SGB XIV erörtert. Es folgt eine Zusammenfassung.
Übersicht über die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts – bearbeitet auf Grund der Terminvorschau und des Terminberichts
BSG, Urteil des 2. Senats vom 27.6.2024 – B 2 U 3/22 R –
ECLI:DE:BSG:2024:270624UB2U322R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Ute Walter, München
BSG, Urteil des 2. Senats vom 27.6.2024 – B 2 U 8/22 R –
ECLI:DE:BSG:2024:270624UB2U822R0 – Anmerkung von Prof. Dr. Wolfgang Römer, Bad Hersfeld
BSG, Urteil des 2. Senats vom 27.6.2024 – B 2 A 1/22 R –
ECLI:DE:BSG:2024:270624UB2A122R0 – Anmerkung von Dr. Armin Knospe, Berlin
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