Zum Jahreswechsel erließ der Gesetzgeber das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Schwerpunkt dieses Gesetzes war die Vereinfachung der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Weniger Aufmerksamkeit hat die Tatsache erregt, dass dadurch auch die Obliegenheiten der Arbeitslosen modifiziert wurden: Neue Personenkreise unterliegen nunmehr der allgemeinen Meldepflicht, die Aufforderung zu Eigenbemühungen soll als VA erlassen werden, die Eingliederungsvereinbarung ähnelt immer mehr der Regelung des SGB II und die Arten der zumutbaren Eingliederungsmaßnahmen sind erweitert worden. Der Gesetzgeber hat dadurch die Aktivierung der Arbeitslosen intensiviert sowie Unklarheiten über die Rechtsnatur der Aufforderung zu Eigenbemühungen und der Eingliederungsvereinbarung beseitigt. Das Gesetz stellt aber auch neue Rechtsfragen, die systematisch und verfassungsrechtlich zu erörtern sind. Im Folgenden wird dargestellt, wie der Gesetzgeber die Obliegenheiten modifiziert hat und welche Folgen diese Änderungen für die Praxis haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2009.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-11 |
Seiten 277 - 282
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