In den letzten Jahren haben Fragen des Rechts der Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies spiegelt sich nicht nur in der quantitativen Zunahme der (veröffentlichten) Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren wider, sondern auch in der Tatsache, dass sich das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren wiederholt mit dem Recht der Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren befasst hat. Zudem ist das Verfahren der Prozesskostenhilfe durch mehrere Gesetzesänderungen im Jahr 2013 novelliert wurden.
In Anschluss an Teil I (abgedruckt in SGb 2014, S. 176 ff.) beschäftigt sich der vorliegende abschließende Teil II mit der Beiordnung eines Rechtsanwalts, dem Bewilligungsverfahren sowie mit den Änderungen im Nachprüf- und Aufhebungsverfahren (§§ 120a, 124 ZPO).
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