Die Bedeutung, die der Gesetzgeber den Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Vertragsarztrecht beimisst, kommt nicht allein in dem seit der Erstfassung 1989 von sieben auf nunmehr neunzehn Absätze angeschwollenen Umfang des § 106 SGB V zum Ausdruck, sondern auch darin, dass er diese Norm durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erneut – wie zuvor bereits durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) – erheblichen Änderungen unterzogen hat. Diese zum 1. 1. 20082 in Kraft getretenen Änderungen sollen nachfolgend dargestellt und bewertet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2008.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-03-17 |
Seiten 150 - 157
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