Im Rahmen des vorliegenden Beitrages werden sowohl die mit dem GKV-VStG verbundenen Änderungen des § 128 SGB V als auch die sonstigen Neuerungen dargestellt, die im Hinblick auf die „Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten“ relevant sind. Letztmalig hat der Gesetzgeber mit dem am 1. 1. 2012 in Kraft getretenen GKV-VStG (Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV-VStG, BGBl. I, S. 2983) dafür gesorgt, dass das Thema Kooperationen im Gesundheitswesen weiterhin im Fokus steht.
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