Bei der gesetzgeberisch gewollten Prognose von Kosten, ist Tür und Tor offen für zu hohe (unangemessene) Annahmen. Die Kostenkalkulationen werden nicht im Nachhinein überprüft. Es ist leider Praxis von Unternehmen Selbstzahler zum Beispiel höhere Investitionskosten in Rechnung zu stellen, soweit die im Übrigen vereinbarten Kostenansätze mit Sozialhilfeträgern nicht auskömmlich sind. Dieses Vorgehen trifft in weitem Umfang auf eine Klientel, die besonders hilflos ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2025.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-07 |
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