Der Sozialhilferegress tritt häufig bei der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen auf, wenn der Sozialhilfeträger meist gegenüber engen Verwandten zivilrechtliche Ansprüche überleitet und anschließend durchsetzt. Dieser Beitrag beschreibt aus dem Blickwinkel der Sozialhilfeträger ausgehend von Vorüberlegungen zur Leistungsgewährung (I.) und einer Evidenzprüfung des Bestehens eines Anspruchs anhand von Beispielen (II.) die Überleitung nach § 93 SGB XII (III.), skizziert das Widerspruchs- und sozialgerichtliche Klageverfahren (IV.), ehe die anschließende zivilrechtliche Durchsetzung (V.) dargestellt wird. Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den der Verf. auf dem 3. Familienrechtstag der Deutschen Gesellschaft für Juristeninformation hielt. Der Vortragstext ist insbesondere mit zahlreichen Praxisbeispielen bewusst beibehalten worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-08-03 |
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