„Jedes Fragen ist ein Suchen“. Mülheims (SGb 2019, 258 ff.) kommt das Verdienst zu, sein „erkennendes Suchen“ nach dem Begriff des „Ereignisses“ (§ 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII) mit einem „Untersuchen“ (und einer allgemeinen Aufforderung dazu) zu verbinden. Dieser Beitrag möchte einzelne Aspekte ergänzen, aber insbesondere bezüglich der auch von anderer Stelle bejahten unfallversicherungsrechtlichen Ereignisqualität eines „Unterlassens“ widersprechen.
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