Das deutsche Sozialrecht gründet die Altersvorsorge auf die Versicherung. Die Versicherung setzt, wenn sie existenzsichernd sein soll, entsprechende Beiträge voraus. Die Beiträge folgen dem Arbeitsentgelt. Aus Beiträgen entsteht die Anwartschaft auf eine Altersrente in Höhe der Grundsicherung (rund 700 Euro im Monat) erst, wenn man mehr als 8,50 Euro Stundenlohn 45 Versicherungsjahre lang in einer 40-Stunden-Woche verdient. Geht mit niedrigen Löhnen die Rechnung auf?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-08-05 |
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