Das SGB II normiert eine Fiktion der Bedürftigkeit für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Aus dieser Regelung werden weit reichende Konsequenzen für die Verteilung des Einkommens einzelner Mitglieder der „Bedarfsgemeinschaft“ gezogen. Die für die Verteilung des Einkommens in der Einsatzgemeinschaft – nicht der Bedarfsgemeinschaft – bislang vorherrschende Theorie wurde zugunsten einer gleichmäßigen Verteilung aller Einkünfte auf alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgegeben. In diesem Beitrag wird gezeigt, dass die neue Methode der Einkommensverteilung bereits mit einfachgesetzlichen Normen unvereinbar ist und darüber hinaus bei genauer Untersuchung der Bedürftigkeitsfiktion sich aus dieser gerade nicht ergibt.
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