Beitragsnachforderungen können ein Unternehmen in größte Schwierigkeiten bringen. In der Regel dürfte es sich um Belastungen handeln, deren Entstehung nicht unternehmerisch geplant ist und mit deren Auftreten nicht gerechnet worden ist. Der nachfolgende Beitrag befasst sich in Teil I mit den für die Feststellung von Beiträgen zuständigen Behörden einschließlich der Position des Unternehmers in dem daraus resultierenden Beziehungsgeflecht. Im Sozialversicherungsrecht ist nicht eine einzige Behörde zuständig für die Feststellung und Festsetzung von Beiträgen. Das führt zur Frage, wie der Unternehmer sich insbesondere auch zur Vermeidung ungeplanter und somit überraschender Beitragsnachzahlungen gleichsam vorsorglich-präventiv verhalten kann. In Teil II (SGb 2012, Heft 5) geht es um die Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Beitragsbescheide durch Verwaltung und Gerichte, dessen Erfolg dem Unternehmen unter Umständen seine Zahlungsfähigkeit erhält.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-04-03 |
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