Art. 20 Abs. 3 GG; § 97 ArbGG; §§ 9, 10 AÜG; § 75 SGG; §§ 7, 25, 28a, 28d ff. SGB IV
1. Vertrauensschützende Normen des deutschen innerstaatlichen Rechts stehen einer Rückwirkung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur fehlenden Tariffähigkeit der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ und der im Anschluss daran von Sozialversicherungsträgern auf equal pay-Basis mit Wirkung für die Vergangenheit geltend gemachten Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen grundsätzlich nicht entgegen.
2. Zu den rechtlichen Anforderungen an eine Schätzung von Arbeitsentgelten in personenbezogenen Betriebsprüfungsbescheiden.
3. Zu den Voraussetzungen für die Geltung der 30-jährigen Verjährungsfrist wegen vorsätzlicher Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Urteil des 12. Senats des BSG vom 16.12.2015 – B 12 R 11/14 R – Anmerkung von Prof. Dr. Otfried Seewald, Passau
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2017.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8029 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-06 |
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